Sofern die Erblasserin oder der Erblasser eine Willensvollsteckerin oder einen Willensvollstrecker bestimmt hat, wird dieser Person ein entsprechender Ausweis ausgestellt, damit sie sich gegenüber Banken, Behörden etc. über ihren Auftrag ausweisen kann.

Preis

Fr. 10.00

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt