Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Ob- und NidwaldenAufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ein Absolutes Feuerverbot im Freien. Dies bedeutet im Hinblick auf den Nationalfeiertag am 1. August auch ein Verbot für das Zünden von Feuerwerk aller Art. Das hochsommerliche Wetter der letzten Tage mit nur wenigen, unterschiedlich ausgeprägten Niederschlägen verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein absolutes Feuerverbot im Freien und damit auch ein Feuerwerksverbot. Es beinhaltet folgende Regelungen:
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gasgrills in Gärten oder auf Balkonen unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmassnahmen (Sicherheitsabstand einhalten, dauernde Beaufsichtigung, Löschmaterial bereithalten). Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode weiter andauern. Das abolute Feuerverbot gilt deshalb bis auf Widerruf. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden. Aktuelle Gefahrenlage unter www.waldbrandgefahr.ch. Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden Dokument Medienmittteilung_OW_NW_30.07.2018.pdf (pdf, 298.8 kB) Datum der Neuigkeit 30. Juli 2018
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