Referendumsvorlage: Nachtrag zum Friedhofreglement der Einwohnergemeinde SachselnDer Einwohnergemeinderat hat am 25. Januar 2021 einen Nachtrag zum Friedhofreglement erlassen. Der Nachtrag beinhaltet Anpassungen, welche sich aus der bisherigen Praxis des Bestattungswesens aufdrängen. Der Nachtrag zum Friedhofreglement wird hiermit gestützt auf Artikel 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist von 30 Tagen beginnt am 12. Februar 2021 und läuft am 13. März 2021 ab. Der Nachtrag zum Friedhofreglement liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Er kann dort unentgeltlich bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden. Dokument Nachtrag_zum_Friedhofreglement.pdf (pdf, 39.2 kB) Datum der Neuigkeit 12. Feb. 2021
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