Richtplan für das Fusswegnetz: Öffentliche AuflageGemäss Art. 2 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (GDB 720.71) hat der Einwohnergemeinderat einen kommunalen Richtplan für das Fusswegnetz zu erlassen. Der Richtplan für das Fusswegnetz ist gegliedert in einen für die Gemeindebehörden verbindlichen Teil, welcher das Fusswegnetz im Siedlungsgebiet und angrenzend daran definiert und in einen orientierenden Teil, welcher das kantonale Wanderwegnetz abbildet. Der kommunale Richtplan für das Fusswegnetz enthält alle notwendigen Angaben und Aussagen zur Erschliessung aller Ortsteile, Quartiere und wichtigen Standorte innerhalb des Siedlungsgebiets mit dem entsprechenden Fusswegnetz. Dieses Fusswegnetz umfasst untereinander zweckmässig verbundene Fusswege und ähnliche Anlagen. Trottoirs und Fussgängerstreifen können als Verbindungsstücke dienen. Das Fusswegnetz erschliesst und verbindet insbesondere Wohngebiete, Arbeitsplätze, Kindergärten und Schulen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Einrichtungen, Erholungsanlagen sowie Einkaufsläden. Ausserdem können Teile des Fusswegnetzes und schwach befahrene Strassen den ausserhalb des Siedlungsgebiets verlaufenden Wanderwegen als Verbindungsstücke dienen. Der Richtplan für das Fusswegnetz wurde durch das zuständige Departement geprüft und der Bevölkerung vom 23. August bis 20. September 2019 zur Information und Mitwirkung unterbreitet. Gestützt auf Art. 4 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege wird der kommunale Richtplan für das Fusswegnetz während 90 Tagen, vom 01. Mai 2020 bis 01. September 2020 (Fristenstillstand vom 15. Juli bis 15. August 2020), im Dachstock des Gemeindehaues öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig kann der Richtplan für das Fusswegnetz im Planauflagezimmer der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann jedermann zum Fussweg-Richtplan beim Einwohnergemeinderat schriftlich Einwendungen erheben. Allfällige Einwendungen sind an die Gemeindekanzlei Sachseln, Brünigstrasse 113, 6072 Sachseln, einzureichen.
Datum der Neuigkeit 1. Mai 2020
|