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Die Musikschule Sachseln steht allen in der Gemeinde Sachseln wohnhaften Kindern und Jugendlichen ab erster Primarklasse bis zum vollendeten 20. Altersjahr gegen angemessenes (durch die Gemeinde subventioniertes Schulgeld) offen.

Kinder und Jugendliche mit auswärtigem Wohnsitz sowie Erwachsene können gegen kostendeckendes Schulgeld aufgenommen werden, sofern ausreichend Unterrichtsplätze vorhanden sind.

Die für die Musikschülerinnen und –schüler geltenden Bestimmungen werden in der Schulordnung festgelegt.


Unterricht



Unterrichtsfächer

Musikalische Grundschule:
Unsere Musikschule bietet zwei Varianten an: Grundschule ohne Blockflöte (ab 1. Primarklasse) und Grundschule mit Blockflöte (ab 2. Primarklasse).

Die Kurse dauern 2 Jahre. In diesem musikpädagogischen Fachunterricht erkunden die Kinder durch Hören, Sehen, Singen, Bewegen, sowie Spiel mit Orff-Instrumenten die Welt der Musik auf vielfältige Weise und erwerben das Fundament für einen allfälligen weiterführenden Musikunterricht.

Zwei Jahre Musikalische Grundschule sind Voraussetzung für den Eintritt in ein Instrumentalfach.

Instrumentalunterricht:
  • Violine, Bratsche, Cello, Kontrabass
  • Gitarre, Harfe
  • Klavier
  • Akkordeon, Schwyzerörgeli
  • Blockflöte
  • Trompete, Waldhorn, Tenorhorn, Posaune, Tuba,
  • Querflöte, Klarinette, Saxophon, Oboe, Fagott
  • Schlagzeug, Xylophon,
  • Stimmbildung/Gesang
Unsere Lehrpersonen sind für Abklärungen und Auskünfte hinsichtlich Eignung und Anforderungen gerne behilflich.

Gemeinsames Musizieren:
Unsere Jungmusik, zwei regionale Streicherensembles, sowie verschiedene ad hoc-Ensembles bieten Gelegenheit zum Erlernen des gemeinsamen Musizierens.
Für die Mitwirkung wird kein Schulgeld erhoben.

 



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