Gemeindeportrait
Politik
Verwaltung
BildungÜbersicht
Organisation
Leitbild Schule Sachseln
Schulstufen
Besondere Angebote
Weiterführende Bildung
MusikschuleÜbersicht
Angebot
Lehrkräfte
Tarife
Anmeldung
Schulordnung
Aktuelles
Bibliothek
Ludothek
LinksJugendarbeit
Wirtschaft, Tourismus
Kultur, Freizeit, Vereine
Kirchen
Korporation
Aktuelles
Benutzerkonto
Links
Index
Datenschutz
Impressum
Wärmeverbund
Wetter

Home




Schlagzeug



Auszug aus der Schulordnung der Musikschule Sachseln

1. Unterricht
  • Ein Schuljahr besteht aus zwei Semestern (Schuljahresbeginn bis 31. Januar und 01. Februar bis Schuljahresschluss).
  • Die offizielle Schulferienordnung des Kantons Obwalden gilt auch für die Musikschule. An kirchlichen oder staatlichen Feiertagen fällt der Unterricht aus. Ebenfalls fällt der Unterricht an anderen offiziell schulfreien Tagen aus, soweit keine anders lautende Anordnung durch die Musikschulleitung oder die Musiklehrperson erfolgt.
  • Kinder und Jugendliche erhalten im Gruppenunterricht je nach Gruppengrösse wöchentliche Lektionen von 35 oder 45 Minuten, in Instrumental- oder Gesangsfächern Einzellektionen von in der Regel wöchentlich von 30 Minuten. Für fortgeschrittene Schülerinnen und Schüler kann die Lektionsdauer mit Bewilligung der Musikschulleitung auf 45 Minuten erhöht werden.
  • Für Erwachsene besteht, soweit ausreichend Unterrichtsplätze vorhanden sind, die Möglichkeit, allwöchentlichen Unterricht oder Unterricht im 5er- oder 10er-Abonnement zu belegen. Bei Unterricht im Abonnement sind die Lektionen in Absprache mit der Lehrperson frei einteilbar.

2. Ensembles und Ergänzungsfächer
  • Zum Besuch von Ensembleunterricht oder von Ergänzungsfächern können die Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden.

3. Vorspielstunden / Schülerkonzerte
  • Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, mindestens einmal jährlich anlässlich einer Vorspielstunde oder bei anderer Gelegenheit, solistisch oder mit einem Ensemble aufzutreten.

4. Absenzen
  • Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern müssen die Verhinderung am Unterrichtsbesuch sofort (möglichst im Voraus) der Lehrperson oder der Musikschulleitung melden. Für Kinder und Jugendliche gelten als Entschuldigung eine schulbedingte Ortsabwesenheit oder Gründe, welche ein Fernbleiben vom obligatorischen Schulunterricht rechtfertigen.
  • Unentschuldigte Absenzen werden durch die Lehrperson den Eltern und der Musikschulleitung gemeldet. Nach einer dritten unentschuldigten Absenz können Schülerinnen und Schüler auf das nächstfolgende Semesterende aus der Musikschule ausgeschlossen werden.
  • Ist die Lehrperson an der Unterrichtserteilung verhindert, werden die ausgefallenen Lektionen nachgeholt (ausser bei Ausfall aus gesundheitlichen Gründen oder bei Dienstleistung in Militär oder Zivilschutz).
  • Bei länger dauerndem unvermeidbarem Unterrichtsausfall wird eine anteilmässige Schulgeldreduktion gewährt.

5. Anforderungen an Schülerinnen, Schüler und Eltern
  • Die eingereichte Anmeldung für ein Unterrichtsfach an der Musikschule ist für ein halbes Schuljahr verbindlich.
  • Für den Eintritt in ein Instrumental- oder Gesangsfach sind zwei Jahre musikalische Vorbildung (in die Volksschule integrierte musikalische Grundschule oder Basiskurs der Musikschule) Voraussetzung. Ausnahmen können bei Vorliegen besonderer Gründe und nach Abklärung der Eignung bewilligt werden.
  • Von den Schülerinnen und Schülern wird pünktlicher Unterrichtsbesuch und ausreichendes Üben erwartet.
  • Instrumente, Zubehör und Notenmaterial müssen von den Schülerinnen und Schülern beschafft werden.
  • Schülerinnen und Schüler können auf Ende eines Schuljahres von der Musikschule ausgeschlossen werden, wenn normale Fortschritte infolge mangelndem Fleiss, fehlender Eignung oder aus anderen Gründen nicht erzielt werden, sowie bei Nichtbezahlung des Schulgeldes.

6. Austritt aus der Musikschule
  • Der Austritt aus der Musikschule kann jeweils auf Semesterende (31. Januar, Ende Schuljahr) erklärt werden. Die Austrittserklärung hat bis spätestens 30. November resp. 31. Mai des Schuljahres schriftlich an die Musikschulleitung zu erfolgen. Ohne termingerechte Abmeldung gelten Schülerinnen und Schüler für das nächste Schulsemester als verbindlich angemeldet.

7. Schulgeld (Elternbeitrag)
  • Für den Besuch des Unterrichts an der Musikschule Sachseln ist ein Schulgeld gemäss jeweils vom Gemeinderat genehmigtem Tarif zu entrichten. Die Fakturierung erfolgt semesterweise durch die Finanzverwaltung.
  • Unterricht im Abonnement wird unmittelbar nach Eingang der Anmeldung fakturiert. Abonnemente sind während 12 Monaten gültig. Nicht bezogene Lektionen werden nicht zurückerstattet.

 



Zum Seitenanfang Druck Version