Albert Rohrer
Der Naturgefahrenberater ist Berater und Informant aller Gemeindeorganisationen, welche mit Naturgefahren zu tun haben. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Er beobachtet selbstständig und kontinuierlich das Wetter;
- Er macht sich mit den lokalen Gefahrenkarten vertraut;
- Er bringt aktuelle Entwicklungen einer Lage mit Beobachtungen vor Ort und der lokalen Erfahrung in Verbindung;
- Er holt bei Bedarf selbstständig fachliche Unterstützung beim Kanton oder Bund ein;
- Er erkennt kritische Wetterlagen und warnt die Führungsorgane unverzüglich;
- Er berät die Führungsorgane bei möglichen Massnahmen im präventiven Bereich und im Ereignisfall;
- Er hilft bei der Notfallplanung mit;
- Er beantragt im Ereignisfall geeignete Massnahmen;
- Er erstellt eine einfache Ereignisdokumentation;
- Er pflegt den Kontakt zu den übergeordneten kantonalen Stellen.
- Funktion
- Naturgefahrenberater
Zugehörige Objekte
Name | Funktion | Amtsantritt |
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