Der Naturgefahrenberater ist Berater und In­formant aller Gemeindeorganisationen, welche mit Naturgefahren zu tun haben. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Er beobachtet selbstständig und kontinuierlich das Wetter;
  • Er macht sich mit den lokalen Gefahrenkarten vertraut;
  • Er bringt aktuelle Entwicklungen einer Lage mit Beobachtungen vor Ort und der lokalen Erfahrung in Verbindung;
  • Er holt bei Bedarf selbstständig fachliche Unterstützung beim Kanton oder Bund ein;
  • Er erkennt kritische Wetterlagen und warnt die Führungsorgane unverzüglich;
  • Er berät die Führungsorgane bei möglichen Massnahmen im präventiven Bereich und im Ereignisfall;
  • Er hilft bei der Notfallplanung mit;
  • Er beantragt im Ereignisfall geeignete Massnahmen;
  • Er erstellt eine einfache Ereignisdokumentation;
  • Er pflegt den Kontakt zu den übergeordneten kantonalen Stellen.
Funktion
Naturgefahrenberater

Zugehörige Objekte

Name Funktion Amtsantritt