Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist die oberste Finanzaufsichtsbehörde der Gemeinde. Das Präsidium und die Mitglieder werden von der Gemeindeversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Aufgaben und Befugnisse der RPK sind im Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Obwalden (GDB 610.1) geregelt. Zu den Hauptaufgaben zählen insbesondere:

  • Prüfung des Budgets
  • Prüfung des Aufgaben- und Finanzplans
  • Prüfung der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz) und der Spezialfinanzierungen
  • Berichterstattung an die Gemeindeversammlung

Kontakt

Rechnungsprüfungskommission
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