Die Hochbaukommission hat folgende Aufgaben:

  • Vollzug der Baugesetzgebung, sofern dafür nicht ausdrücklich ein anderes Organ zuständig ist
  • Erteilung von Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren, innerhalb der vom Einwohnergemeinderat gestützt auf Art. 7 Abs. 3 des Baugesetzes erteilten Kompetenz
  • Antragstellung für die Gewährung von Gemeindebeiträgen an geschützte Kulturobjekte
  • Antragstellung für Vernehmlassungen zu departementsspezifischen Vorlagen
  • Erarbeitung der Jahreszielsetzungen für das Departement in den gemäss der Departementsordnung zugewiesenen Sachbereichen.
  • Verabschiedung des Departementsbudgets für die gemäss der Departementsordnung zugewiesenen Sachbereiche sowie Antragstellung an die Finanzkommission gemäss jeweiliger Terminliste
  • Ev. weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben
  • Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für:
    -die Erteilung bzw. Verweigerung von Baubewilligungen für Baugesuche, die nicht unter die Zuständigkeit gemäss Buchstabe b) fallen
    -die Erteilung von Ausnahmebewilligungen
    -die Behandlung von Baueinsprachen
    -die Genehmigung von Quartierplänen
    -den Erlass bzw. die Änderung des Baureglementes
    -den Erlass bzw. die Änderung des Zonenplanes
    -den Erlass von Planungszonen
    -Verfügung von Baueinstellungen
    -Verfügungen über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bzw. den Abbruch widerrechtlich erstellter Bauten und Anlagen

Kontakt

Hochbaukommission
karl.kiser@sachseln.ow.ch

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