Gemeindeführungsstab
Der Gemeindeführungsstab schafft die Voraussetzungen, dass der Einwohnergemeinderat auch im Falle einer ausserordentlichen Lage die erforderlichen Entscheide sachgerecht treffen kann.
Dem Gemeindeführungsstab obliegen insbesondere:
- die Beschaffung und Aufarbeitung von Nachrichten für die Lageübersicht
- die Planung und Beantragung von Massnahmen an den Einwohnergemeinderat zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage
- das selbstständige Anordnen von Massnahmen in den übertragenen Bereichen
- die Umsetzung und Überwachung der Anordnungen
- die Zusammenarbeit mit den zugewiesenen Kräften
- die Antragstellung für das Aufbieten bzw. die Orientierung des kantonalen Führungsstabes
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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