Der Friedhofdienst ist zuständig für:
  • Die Aufbahrung der Leichen in der Friedhofhalle und die Organisation der Bestattungen
  • Die Überwachung und Einhaltung der Ordnung auf dem Friedhof
  • Die Überwachung der Vorschriften über die Grabdenkmäler
Für eine Bestattung muss der Friedhofdienst benachrichtigt werden. In der Regel wird dies durch das Pfarramt besorgt.

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