Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (extern)

Am 01. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die Zuständigkeiten und Aufgaben der Vormundschaftsbehörde Sachseln (Einwohnergemeinderat) vollumfänglich von der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Obwalden (KESB) übernommen worden.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (extern)
Dorfplatz 4a
6060 Sarnen

Tel. 041 666 61 26
Fax 041 666 61 35
kesb@ow.ch

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