Die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes verpflichtet die Kantone, Holzfeuerungsanlagen unter 70 Kilowatt (kW) Leistung einer periodischen Kontrolle zu unterziehen. In Obwalden ist diese Vollzugsaufgabe durch die kantonale Umweltschutzverordnung an die Gemeinden delegiert.

Mit der Einführung der Holzfeuerungskontrolle werden die Holzfeuerungsanlagen bezüglich der Emissionsüberwachung den Ölfeuerungsanlagen gleichgestellt. Durch die systematischen Kontrollen wird eine Verminderung der Feinstaubemissionen von Holzfeuerungen angestrebt. Mit der Kontrolltätigkeit verbunden ist auch eine Beratung der Anlagebetreiber über den richtigen Betrieb von Holzfeuerungsanlagen.


Warum gibt es eine Kontrolle?
Holzfeuerungen produzieren übermässig viele Schadstoffe, wenn darin Kehricht oder Altholz verbrannt werden, wenn die Holzfeuerung falsch bedient wird oder sie nicht dem Stand der Technik entspricht.

Die Folgen sind übler Geruch in der Nachbarschaft, Schadstoffe in unmittelbarer Nähe sowie Schäden an der Holzfeuerung und dem Kamin. Um dies zu verhindern, haben die Zentralschweizer Kantone eine Kontrolle für kleine Holzfeuerungen eingeführt. Im Folgenden werden die häufigsten Fragen dazu beantwortet.

Wie oft wird meine Holzfeuerung kontrolliert?
Ihre Holzfeuerung wird kontrolliert, wenn sie eine Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt aufweist und innerhalb von zwei Jahren mindestens einmal gereinigt wird. Die Kontrolle findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Von der Kontrolle ausgenommen sind reine Pelletfeuerungen. Die überwiegende Mehrheit der Cheminées dürfte nicht unter die zweijährliche Kontrollpflicht fallen.

Wer kann meine Holzfeuerung kontrollieren?
Der gewählte Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Urs Hollenstein, Kaminfegermeister, Waldegg 16, 6055 Alpnach Dorf.

Wie läuft eine Kontrolle ab?
Es wird abwechselnd ungefähr die Hälfte der Anlagen in den geraden Jahren kontrolliert, die andere Hälfte in den ungeraden. Die Anlageeigentümer werden vom Feuerungskontrolleur schriftlich benachrichtigt.

Der Feuerungskontrolleur berät Sie, kontrolliert das Brennstofflager und entnimmt eine Aschenprobe. Wichtig ist, dass Sie im Feuerraum etwas Asche für die Probenahme belassen.

Was passiert mit der Aschenprobe?
Das Labor nimmt die Rapporte und Aschenbehälter entgegen und untersucht jede Aschenprobe visuell auf Fremdkörper. Danach analysiert es die Aschenproben auf Schadstoffe auf Grund eines Stichprobenkonzeptes nach Vorgabe der Umweltschutzämter. Von den beanstandeten Aschenproben wird ein Muster zurückgestellt.

Was geschieht, wenn die entnommene Asche beanstandet wird?
Wenn die entnommene Asche Anlass zur Beanstandung gibt oder keine Asche vorhanden ist, erfolgt eine Verwarnung. Im Wiederholungsfall erfolgen Massnahmen durch die Gemeinde (Verzeigung).

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten einer Kontrolle trägt nach dem Verursacherprinzip der Anlagenbetreiber. Sie bezahlen demnach den Arbeitsaufwand des Feuerungskontrolleurs und die Vignette (Fr. 35.- pro Haushalt für die Administration von Gemeinde und Kanton, Ascheanalyse, Material usw.).

Wo finde ich mehr Informationen?
Alles Wichtige zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen finden Sie auf www.ow.ch unter "Verwaltung/Amtsstellen/ Umweltschutz/Publikationen" sowie bei der Administrationsstelle Feuerungskontrolle Obwalden, www.kaminfeger-plus.ch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Administrationsstelle Feuerungskontrolle Obwalden (Tel. 041 670 10 58).


Auskunftspflicht
Anlagenbetreiber haben gemäss Art. 46 des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes (USG) den Kontrollorganen die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen, nötigenfalls Abklärungen durchzuführen oder zu dulden. Wer vorsätzlich die verlangten Auskünfte verweigert oder unrichtige Angaben macht, kann gemäss Art. 61 USG mit Haft oder Busse bestraft werden.

Preis

35.00

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