Das Bauamt ist für den Vollzug des vorbeugenden Brandschutzes im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde verantwortlich. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Erteilung der feuerpolizeilichen Bewilligungen für Bauten und Anlagen mit normalem Brandrisiko und/oder geringer Personengefährdung
- Durchführung von periodischen Kontrollen bei Bauten und Anlagen mit normalem Brandrisiko und/oder geringer Personengefährdung
- Anordnung der Behebung festgestellter Mängel
- Anordnung von Sofortmassnahmen bei unmittelbarer Brand- oder Explosionsgefahr im Falle von festgestellten Mängeln
- Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für die Anordnung der Ersatzvor¬nahme oder den Erlass eines Benützungsverbotes bei Nichtbehebung festgestellter Mängel