Das Bauamt ist für den Vollzug des vorbeugenden Brandschutzes im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde verantwortlich. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • Erteilung der feuerpolizeilichen Bewilligungen für Bauten und Anlagen mit normalem Brandrisiko und/oder geringer Personengefährdung
  • Durchführung von periodischen Kontrollen bei Bauten und Anlagen mit normalem Brandrisiko und/oder geringer Personengefährdung
  • Anordnung der Behebung festgestellter Mängel
  • Anordnung von Sofortmassnahmen bei unmittelbarer Brand- oder Explosionsgefahr im Falle von festgestellten Mängeln
  • Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für die Anordnung der Ersatzvor¬nahme oder den Erlass eines Benützungsverbotes bei Nichtbehebung festgestellter Mängel

Zugehörige Objekte

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