GetränkehandelspatentDas Getränkehandelspatent berechtigt zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern. Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar. Für die Bewilligungserteilung sind folgende gesetzliche Grundlagen massgebend: Alkoholgesetz des Bundes Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden. Wer sich um eine Patentbewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein. Gesuche um Erteilung eines Getränkehandelspatents sind an die Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
Gebühren Für die Erteilung eines Getränkehandelspatents werden gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung einmalige Gebühren erhoben. Den Gebührentarif können Sie am Online-Schalter herunterladen. Online-DiensteWillkommen am Online-Schalter der Einwohnergemeinde Sachseln!Mit der Nutzung des Internet-Angebotes der Einwohnergemeinde Sachseln anerkennen Sie die folgenden Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt.
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