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Identitätskarte

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Für die Ausstellung einer Identitätskarte müssen Sie persönlich bei der Gemeindekanzlei vorsprechen. Folgende Unterlagen benötigt die Gemeindekanzlei für die Ausstellung eines Antrages:
  • 1 aktuelles Passfoto
  • Alte Identitätskarte
  • Bei Verlust des Ausweises eine Verlustmeldung einer Polizeibehörde

Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person zu begleiten. Teilen sich die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, so ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich.

Die Gebühr ist direkt bei der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Die Identitätskarte erhalten Sie in der Regel innerhalb von 10 bis 15 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.

Gebühren / Gültigkeit ab 1. März 2010

Art des AusweisesGebührenGültigkeit
Identitätskarte, Kinder und JugendlicheFr. 35.005 Jahre
Identitätskarte, ErwachseneFr. 70.0010 Jahre

Verantwortlich Telefon
Keller, Yvonne 041 666 55 04

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