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Aufbewahrung letztwillige Verfügungen

Zuständiges Amt:Gemeindekanzlei

Letzwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) können der Gemeindekanzlei im Sinne von Art. 505 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Aufbewahrung im Gemeindearchiv übergeben werden.

Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen können jederzeit von der berechtigten Person wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.

Verantwortlich Telefon Preis
Spichtig, Silvia 041 666 55 02 Fr. 10.00

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