Aufbewahrung letztwillige Verfügungen
Letzwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) können dem Erbschaftsamt im Sinne von Art. 505 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Aufbewahrung im Gemeindearchiv übergeben werden.
Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen können jederzeit von der berechtigten Person wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Preis: Fr. 15.00