Aufbewahrung letztwillige Verfügungen
Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen können jederzeit von der berechtigten Person wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Erbschaftsamt | 041 666 55 09 | kanzlei@sachseln.ow.ch |