Inkasso LiegenschaftsgebührenWasser/Abwasser/Abfall 1. Zahlungspflicht und Rechnungsstellung Die jährlichen Gebühren schuldet der jeweilige Eigentümer des Grundstückes zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Diese Gebühren werden einmal jährlich im Oktober/November in Rechnung gestellt. 2. Wasserzins Es wird nur der Wasserzins der Abonnenten der Wasserversorgung Sachseln-Dorf und Umkreis gemäss Gebührentarif Wasserzins erhoben. 3. Kanalisationsbetriebsgebühr Als Grundlage für die Gebührenerhebung dient das Kanalisationsreglement vom 30. Januar 1979 und der im Anhang sich befindende Gebührentarif vom 22.09.2003. 4. Kehrichtabfuhrgebühr Die Gebühr ist im Kehrrichtreglement umschrieben. In Anlehnung dessen hat der Einwohnergemeinderat am 21.06.1982 eine Gebührenordnung erlassen. Fernwärme Zahlungspflicht und Rechnungsstellung Die Gebühren schuldet der jeweilige Eigentümer des Grundstückes zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Die Wärmelieferung wird in zwei Abrechnungsperioden, dauernd vom 01. Januar bis 30. Juni und vom 01. Juli bis 31. Dezember, verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt somit halbjährlich jeweils im Juli und Januar. Weitere Bestimmungen sind im Fernwärmereglement vom 07. Juli 1997 und im Gebührentarif für den Holzschnitzel-Wärmeverbund vom 16. Juni 1997 geregelt. Der Tarif befindet sich im Anhang des Reglements. Für weitere Auskünfte zu den Liegenschaftsgebühren steht Ihnen die Finanzverwaltung Sachseln jederzeit gerne zur Verfügung.
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