Jeder Todesfall muss innert 2 Tagen gemeldet werden. Die persönliche Anmeldung durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgt mit der ärztlichen Todesbescheinigung und mit dem Familienbüchlein entweder bei der Einwohnerkontrolle oder beim Zivilstandsamt Obwalden.

Im Zusammenhang mit einem Todesfall sind veschiedene Vorkehrungen zu treffen und Stellen zu benachrichtigen. Sie finden auf dieser Seite ein Merkblatt, welches Sie über das Erledigen der notwendigen Formalitäten informiert.

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