http://www.sachseln.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?action=showdienst&dienst_id=5905
24.01.2021 09:24:30
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Abmeldung in Sachseln...
...als Schweizer Bürgerin / Bürger
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wir bitten Sie, für die Abmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
...als Ausländerin / Ausländer
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder in einen anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen sie sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Wir bitten Sie, für die Abmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
Weitere Informationen zur Abmeldung finden Sie auf unserem Merkblatt.
Preis: gratis
Dokument Merkblatt_Abmeldung_ausl._Staatsangehorige.pdf (pdf, 108.8 kB)
Name | Laden |
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Formular Wegzug für ausländische Staatsangehörige | ![]() |
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