Eine handlungsfähige Person bestimmt mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages eine natürliche oder juristische Person, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder Vermögenssorge übernimmt oder sie im Rechtsverkehr vertritt; und sie umschreibt deren Aufgaben.

Der Vorsorgeauftrag muss entweder von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein.

Der Vorsorgeauftrag kann ab dem 01.01.2017 gegen eine Gebühr von CHF 90.00 bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Obwalden, Dorfplatz 4a, 6060 Sarnen (Tel. 041 666 61 26) hinterlegt werden.

Es ist auch möglich, den Vorsorgeauftrag selber an einer gut auffindbaren Stelle zu hinterlegen und allenfalls die Existenz und den Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen zu lassen. Der Vorsorgeauftrag ist jederzeit widerrufbar und wird durch die KESB erst in Kraft gesetzt, wenn die Urteilsunfähigkeit der verfassenden Person eingetreten und bestätigt ist.

Mustervorlagen und Beratungen sind z. B. bei der Pro Senectute oder bei der Caritas erhältlich.