Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Sachseln erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist der Einwohnergemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Das Einbürgerungsgesuch ist bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen. Sie erhalten bei uns die für die Einreichung des Gesuchs notwendigen Formulare.

Weitere Informationen und Merkblätter zum Einbürgerungsverfahren finden Sie beim Online-Schalter (siehe unten).

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