Abmeldung/Wegzug |
...als Schweizer Bürgerin / Bürger Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. ...als Ausländerin / Ausländer Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich bei einem Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Bei einem Wegzug ins Ausland müssen sie sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
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Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung/Wegzug |
Ansprechspersonen: | Niederberger Sonja |
zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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