Anmeldung/Zuzug |
...als Schweizer Bürgerin / Bürger: Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden. ...als Ausländerin / Ausländer Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. ...als Wochenaufenthalterin / Wochenaufenthalter Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
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Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Anmeldung/Zuzug |
Ansprechspersonen: | Niederberger Sonja |
zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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