Zum Korporationsgut gehört eine grosse Fläche Allmendland, das zur standortgerechten landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung steht. Das Allmendland ist in rund 260 Parzellen mit Flächen von 35 – 40 Aren eingeteilt.
 | | Nutzungsberechtigt sind laut Einung alle Korporationsbürger, die im Stimmrechtsregister der Korporation eingetragen sind und in eigenem Haushalt leben. Weil wesentlich mehr Nutzungsberechtigte Anspruch hätten, als Allmendteile zur Verfügung stehen, werden diese verlost. Anspruch auf frei werdende Allmendteile haben jeweils die zu oberst auf der Warteliste stehenden Berechtigten. Allmendteile, die von Nicht-Landwirten gelost wurden, werden mehrheitlich Landwirten gegen Entschädigung zur Bewirtschaftung überlassen. Auf mehreren Allmendteilen stehen Allmendhüttli, die früher vor allem zur Lagerung von Heu dienten; diese gehören zum jeweiligen Allmendteil und sind in privatem Eigentum. Nutzung, Bewirtschaftung und Verwaltung der Allmend ist in der Allmendverordnung vom 22. Mai 2002 geregelt. Neben dem Allmendland besitzt die Korporation acht landwirtschaftliche Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 16.8 ha, die nutzungsberechtigten selbstständigen Landwirten ver-pachtet werden. Die Grundstückverordnung vom 22. Mai 2002 regelt die Nutzung, Bewirt-schaftung und Verwaltung dieser Grundstücke. Das Allmendland ist mit Strassen erschlossen, die ebenfalls der Korporation gehören und von dieser unterhalten werden. Ressortvorsteherin: Korporationsrätin Margrit Rohrer-Wälti, Allmendverwalterin
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