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Korporation

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Übersicht

Korporation Sachseln


Die Korporation Sachseln ist eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Körperschaft im Sinne der Obwaldner Kantonsverfassung. Sie ist Rechtsträgerin des Korporationsgutes.

Aufgaben

Aufgabe der Korporation ist die Verwaltung des Korporationsgutes und dessen Bewirtschaftung. Sie verfügt über wesentlichen Grundbesitz. So gehören ihr in der Gemeinde Sachseln das in Nutzungsteile aufgeteilte Allmendland und acht Grundstücke, die meisten Wälder und Alpen und die der Bewirtschaftung dienenden Einrichtungen und Anlagen (Alphütten und Strassen).

Organisation / Einung

Der „Einung“ der Korporation vom 1. Januar 1994 regelt den Erwerb des Korporationsbürgerrechtes, die Organisation der Korporation, der Alpen, der Allmend, der Wälder, Strassen und Gewässer.

Oberste Instanz der Korporation ist die Korporationsversammlung, welche jährlich mindestens einmal einberufen wird. Sie wählt u.a. die Mitglieder des Korporationsrates, genehmigt die Verwaltungsrechnung, erlässt die verschiedenen Verordnungen und ist zuständig für die Aufnahme in das Korporationsbürgerrecht.

Zuständig für den Vollzug des Einung, der Beschlüsse der Korporationsversammlung und der verschiedenen Verordnungen ist der fünf bis siebenköpfige Korporationsrat.
Details bezüglich der Bewirtschaftung der Alpen und der Allmend werden durch entsprechende Verordnungen geregelt.

Eine vordringliche Aufgabe ist die Bewirtschaftung der ausgedehnten Waldungen in den Einhängen der verschiedenen Wildbäche zum Schutz der bewohnten Siedlungen. Zu diesem Zweck führt die Korporation einen eigenen Forstbetrieb.

Korporationsbürgerrecht

Von den insgesamt rund 4'300 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sachseln sind rund 1'680 oder etwa 39% Korporationsbürgerinnen und -bürger.

Das Korporationsbürgerrecht wird durch direkte Abstammung aus einem der alten Bürgergeschlechter, welche bereits vor Inkrafttreten der Kantonsverfassung von 1902 in Sachseln heimatberechtigt waren, vermittelt.

Diese alten Bürgergeschlechter lauten in alphabetischer Reihenfolge:

von Ah, Anderhalden, Bucher, von Flüe, Götschi, Grisiger, Halter, Imfeld, Krummenacher, Lochmann, von Moos, Nufer, Omlin, Rohrer, Schälin, Spichtig und Strähler.

Korporationsbürgerinnen, die durch Heirat ihren angestammten Korporationsbürgernamen verlieren, das Sachsler Gemeindebürgerrecht jedoch behalten, bleiben weiterhin vollberechtigte Korportionsbürgerinnen.