vor Feiertagen08.00 - 11.45 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Login
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort an.
Wenn Sie unsere Online- oder Abo-Dienste nutzen und Anlässe oder andere Inhalte erfassen möchten, benötigen Sie oft ein Benutzerkonto. Es erleichtert Ihnen die Arbeit, und Sie behalten die Übersicht. Benutzerkonto erstellen
Suche
Aufbewahrung letztwillige Verfügungen
Letzwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) können dem Erbschaftsamt im Sinne von Art. 505 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur Aufbewahrung im Gemeindearchiv übergeben werden.
Für die Aufbewahrung erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung. Hinterlegte letzwillige Verfügungen können jederzeit von der berechtigten Person wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.