Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats

7. Januar 2026

Der Gemeinderat hat die Ausführungsbestimmungen über die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028 erlassen. Die Ersatzwahl findet am 08. März 2026 statt. Die Ausführungsbestimmungen finden Sie hier

Die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl müssen bis am Montag, 26. Januar 2026, 17.00 Uhr, der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier

Zugehörige Objekte

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Ausführungsbestimmungen Ersatzwahl Gemeinderat 2026 (PDF, 35 kB) Download 0 Ausführungsbestimmungen Ersatzwahl Gemeinderat 2026
Wahlvorschlag Ersatzwahl Einwohnergemeinderat (PDF, 44 kB) Download 1 Wahlvorschlag Ersatzwahl Einwohnergemeinderat