Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat die Ausführungsbestimmungen über die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2024 bis 2028 erlassen. Die Ersatzwahl findet am 08. März 2026 statt. Die Ausführungsbestimmungen finden Sie hier.
Die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl müssen bis am Montag, 26. Januar 2026, 17.00 Uhr, der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
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| Ausführungsbestimmungen Ersatzwahl Gemeinderat 2026 (PDF, 35 kB) | Download | 0 | Ausführungsbestimmungen Ersatzwahl Gemeinderat 2026 |
| Wahlvorschlag Ersatzwahl Einwohnergemeinderat (PDF, 44 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Ersatzwahl Einwohnergemeinderat |