Wasserbaukommission
Die Wasserbaukommission hat folgende Aufgaben:
- Vollzug der Gesetzgebung im Bereich Wasserbau, sofern dafür nicht ausdrücklich ein anderes Organ zuständig ist;
 - Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für Sanierungs- und Neubauprojekte im Bereich Wasserbau;
 - Anordnung und Organisation der Unterhaltsarbeiten;
 - Kontrolle der Unterhaltspflicht durch Dritte sowie die Überwachung des einfachen Gewässerunterhalts durch die Anstösser;
 - Anordnung einer standortgerechten Bestockung erosionsgefährdeter Ufer und Böschungen;
 - Anordnung von Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes oder von Ersatzmassnahmen auf Kosten der Verantwortlichen;
 - Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für den Erlass oder Änderungen des Wasserbaureglements und des Wasserbauplans (Übersichtsplan);
 - Erarbeitung der Jahreszielsetzungen für den Bereich Wasserbau;
 - Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für die in den Finanzplan der Einwohnergemeinde aufzunehmenden Mittel für den Wasserbau;
 - Verabschiedung des Departementsvoranschlages für die Bereiche Wasserbau und Gewässerunterhalt sowie Antragstellung an die Finanzkommission gemäss jeweiliger Terminliste;
 - Ev. weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.
 
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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