Für eine Bestattung muss das Pfarramt benachrichtigt werden.

Die Bestattung von Verstorbenen mit letztem zivilrechtlichen Wohnsitz in Sachseln erfolgt auf Kosten der Gemeinde. In diesen Kosten sind die Kremation, der Begräbnisplatz auf dem Friedhof sowie das Öffnen und Schliessen des Grabes eingeschlossen.

Die Bestattung Verstorbener ohne letzten Wohnsitz in Sachseln bedarf einer Bewilligung durch den Einwohnergemeinderat. Diese Bewilligung kann im Rahmen der Grabreserven und gegen eine entsprechende Gebühr erteilt werden. Gesuche für eine Bewilligung sind an die Gemeindekanzlei zu richten.

Erdbestattung
Auf dem Friedhof ist eine fortlaufende Reihe reserviert.

Urnenbestattung
  • Normales Urnengrab für individuelle Bepflanzung und Grabdenkmal
  • Urnenhain: Wird durch die Einwohnergemeinde mit einheitlichen Grabplatten und Beschriftungen versehen
  • Gemeinschaftsgrab: Es besteht die Möglichkeit, die Urne im Gemeinschaftsgrab beizusetzen (mit oder ohne Namenbeschriftung)
  • Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdgrab beigesetzt werden, sofern die Grabesruhe dieses Erdgrabes noch mindestens 10 Jahre andauert.

Grabesruhe:
Erdgräber: 20 Jahre
Urnengräber: 10 Jahre

Grabdenkmäler
Die Vorschriften betreffend der Gestaltung der Grabdenkmäler können dem Friedhofreglement entnommen werden.

Gebühren
Gestützt auf das Friedhofreglement werden Gebühren für das Friedhofwesen verrechnet.

Zugehörige Objekte

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