Inkasso Liegenschaftsgebühren

Wasser/Abwasser/Abfall

1. Zahlungspflicht und Rechnungsstellung
Die jährlichen Gebühren schuldet der jeweilige Eigentümer des Grundstücks zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Diese Gebühren werden einmal jährlich im Oktober/November in Rechnung gestellt.

2. Wasserzins
Es wird nur der Wasserzins der Abonnenten der Wasserversorgung Sachseln-Dorf und Umkreis gemäss Gebührentarif Wasserzins erhoben.

3. Kanalisationsbetriebsgebühr
Als Grundlage für die Gebührenerhebung dienen das Abwasserreglement und der Tarif der jährlichen Abwassergebühren vom 25. Januar 2021.

4. Kehrichtabfuhrgebühren
Die Grundlagen sind im Abfallreglement des Entsorgungszweckverbandes Obwalden (EZV OW) vom 28. Juni 2017 umschrieben. Die Gebühren werden vom EZV OW festgelegt.

Fernwärme

Zahlungspflicht und Rechnungsstellung
Die Gebühren schuldet der jeweilige Eigentümer des Grundstücks zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Die Wärmelieferung wird in zwei Abrechnungsperioden, dauernd vom 01. Januar bis 30. Juni und vom 01. Juli bis 31. Dezember, verrechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt somit halbjährlich jeweils im Juli und Januar.

Weitere Bestimmungen sind im Fernwärmereglement vom 07. Juli 1997 und im Gebührentarif für den Holzschnitzel-Wärmeverbund vom 16. Juni 1997 geregelt. Der Tarif befindet sich im Anhang des Reglements.

Für weitere Auskünfte zu den Liegenschaftsgebühren steht Ihnen die Finanzverwaltung Sachseln jederzeit gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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