Der Bezug von Bauwasser ist bewilligungspflichtig. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist die Wasserversorgung Sachseln.

Informationen

Datum
18. Januar 2024
Herausgeber/-in
Wasserversorgung Sachseln

Dokumente

Name
Formular Bauwassergesuch (DOCX, 56.72 kB) Download 0 Formular Bauwassergesuch