Kommission für Altersfragen
Die Kommission für Altersfragen hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung des Einwohnergemeinderats bezüglich Altersfragen;
- Prüfung der vorgeschlagenen Empfehlungen des Altersleitbilds und Ausführung in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat;
- Wahrnehmung und Interessenvertretung der Anliegen älterer Menschen;
- Pflege und Koordination der Altersarbeit in der Gemeinde;
- Aufgreifen von neueren Entwicklungen in der Altersarbeit;
- Periodische Überprüfung bezüglich des Angebots auf Grund des demografischen Zahlenmaterials;
- Organisation und Durchführung des Seniorenausflugs alle zwei Jahre;
- Koordination der Gesundheitsprävention für die ältere Generation.
- Information der Öffentlichkeit in Absprache mit dem Einwohnergemeinderat;
- Ev. weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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