Fördermodell der Einwohnergemeinde für freiwillig erstellte Photovoltaik-Anlagen

Gemäss Art. 1 Abs. 1 der kantonalen Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich vom 07. Februar 2017 (GDB 710.112) haben neue Bauten einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber zu erzeugen. Wird keine Anlage zur Eigenstromerzeugung realisiert, so ist eine Ersatzabgabe zu leisten.

Gemäss Art. 6a der Ausführungsbestimmungen sind die Ersatzabgaben von den Einwohnergemeinden zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb des Kantons zu verwende

Der Einwohnergemeinderat hat beschlossen, den Bau freiwillig erstellter Photovoltaik-Anlagen, welche das Mass der Pflichtleistung übersteigen, zu fördern und damit die vorhandenen Mittel zweckgebunden zu verwenden.

Interessierte können mit beigefügtem Formular ein Gesuch um eine finanzielle Förderung ihrer geplanten Photovoltaik-Anlage stellen. Die Förderbedingungen sind im Gesuchsformular enthalten. Das Gesuch ist dem Bauamt Sachseln einzureichen.

EINWOHNERGEMEINDE SACHSELN

 

Dokumente

Name
Regelung für die Verwaltung und Verwendung der Ersatzabgaben für die Befreiung von den Anforderungen an die Eigenstromerzeugung.pdf Download 0 Regelung für die Verwaltung und Verwendung der Ersatzabgaben für die Befreiung von den Anforderungen an die Eigenstromerzeugung.pdf
Gesuchsformular Förderung PV Anlagen.pdf Download 1 Gesuchsformular Förderung PV Anlagen.pdf