Hochbaukommission
- Vollzug der Baugesetzgebung, sofern dafür nicht ausdrücklich ein anderes Organ zuständig ist
- Erteilung von Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren, innerhalb der vom Einwohnergemeinderat gestützt auf Art. 7 Abs. 3 des Baugesetzes erteilten Kompetenz
- Antragstellung für die Gewährung von Gemeindebeiträgen an geschützte Kulturobjekte
- Antragstellung für Vernehmlassungen zu departementsspezifischen Vorlagen
- Erarbeitung der Jahreszielsetzungen für das Departement in den gemäss der Departementsordnung zugewiesenen Sachbereichen.
- Verabschiedung des Departementsbudgets für die gemäss der Departementsordnung zugewiesenen Sachbereiche sowie Antragstellung an die Finanzkommission gemäss jeweiliger Terminliste
- Ev. weitere, vom Einwohnergemeinderat übertragene Aufgaben
- Antragstellung an den Einwohnergemeinderat für:
-die Erteilung bzw. Verweigerung von Baubewilligungen für Baugesuche, die nicht unter die Zuständigkeit gemäss Buchstabe b) fallen -die Erteilung von Ausnahmebewilligungen -die Behandlung von Baueinsprachen -die Genehmigung von Quartierplänen -den Erlass bzw. die Änderung des Baureglementes -den Erlass bzw. die Änderung des Zonenplanes -den Erlass von Planungszonen -Verfügung von Baueinstellungen -Verfügungen über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bzw. den Abbruch widerrechtlich erstellter Bauten und Anlagen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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