Referendumsvorlage: Nachtrag Finanzhaushaltsreglement
Der Einwohnergemeinderat hat am 18. Dezember 2023 einen Nachtrag zum Finanzhaushaltsreglement erlassen. Der Nachtrag beinhaltet diverse Bestimmungen, welche die Organisation, die Zuständigkeit und die Aufgaben der Behörden oder das Verfahren regeln.
Der Nachtrag zum Finanzhaushaltsreglement wird hiermit gestützt auf Artikel 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist von 30 Tagen beginnt am 19. Januar 2024 und läuft am 19. Februar 2024 ab. Der Nachtrag liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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Nachtrag zum Finanzhaushaltsreglement | Download | 0 | Nachtrag zum Finanzhaushaltsreglement |