Referendumsvorlage: Nachtrag Finanzhaushaltsreglement

19. Januar 2024

Der Einwohnergemeinderat hat am 18. Dezember 2023 einen Nachtrag zum Finanzhaus­haltsreg­lement erlassen. Der Nachtrag beinhaltet diverse Bestimmungen, welche die Orga­nisation, die Zuständigkeit und die Aufgaben der Behörden oder das Verfahren regeln.

Der Nachtrag zum Finanzhaushaltsreglement wird hiermit gestützt auf Artikel 87 der Kan­tonsver­fassung dem fakultati­ven Referendum unterstellt.

Die Referendumsfrist von 30 Tagen beginnt am 19. Januar 2024 und läuft am 19. Februar 2024 ab. Der Nachtrag liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann dort unent­gelt­lich bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.

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